

Sachkundenachweis für Hundehaltende
Seit dem 1. September 2008 besteht gemäss eidgenössischer Tierschutzverordnung eine Ausbildungspflicht für Hundehaltende. Diese obligatorische Ausbildung beinhaltet einen Theoriekurs sowie ein praktisches Training.
Den Theoriekurs müssen Personen, die zum ersten Mal einen Hund halten, vor dem Erwerb des Hundes besuchen. Für Personen, die bereits einen Hund gehalten haben, ist der Theoriekurs nicht obligatorisch.
Hingegen muss das praktische Training mit jedem neu erworbenen Hund innert Jahresfrist absolviert werden.
Ein entsprechendes Merkblatt kann bei der Gemeindeverwaltung, Fachbereich Finanzen, bezogen werden.
 Meldung vom 11.07.2010. Gemeinderat Bremgarten bei Bern
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