

Hundetaxe 2010 Gemäss Gesetz über die Hundetaxe ist für jeden im Kanton Bern gehaltenen Hund eine jährliche Abgabe zu entrichten. Taxpflichtig sind alle Hunde, die am Stichtag 1. August gemeldet und älter als 3 Monate sind.
Im August 2010 wird den Hundehaltern die Hundetaxe für das Jahr 2010 in Rechnung gestellt. Nach Beschluss der Gemeindeversammlung beträgt die Hundetaxe für das Jahr 2010 unverändert CHF 100 pro Tier.
Mit der Abschaffung der obligatorischen Tollwutschutzimpfung wird die Hundekontrollmarke nicht mehr jährlich neu geprägt. Die Marke ist am Halsband des Hundes anzubringen. Bei Verlust der Marke kann diese bei der Gemeindeverwaltung, Fachbereich Finanzen, gegen einen Unkostenbeitrag von CHF 5 ersetzt werden.
Hundehalter, die neu in unsere Gemeinde gezogen sind oder deren Hund verstorben ist, ersuchen wir, dies sofort zu melden. Für Fragen steht Ihnen die Gemeindeverwaltung, Fachbereich Finanzen, unter Telefon 031 306 64 70 gerne zur Verfügung.
 Meldung vom 11.07.2010. Gemeinderat Bremgarten bei Bern
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