12.08.2026
Der ursprünglich aus Ostasien stammende Japankäfer kann grosse Schäden an Pflanzen und in der Landwirtschaft verursachen. Die erwachsenen Käfer fressen Blätter, Blüten und Früchte verschiedenster Pflanzenarten. Die im Boden lebenden Larven schwächen die Wurzeln. Nachdem er in der Schweiz erstmals 2017 im Tessin entdeckt wurde, breitet er sich mittlerweile zunehmend auch nördlich der Alpen aus. Diesen Sommer wurde er in der Stadt Bern und in Köniz nachgewiesen.
Mithilfe der Bevölkerung wichtig
Der Japankäfer ist etwa einen Zentimeter gross. Er hat einen metallisch grün glänzenden Kopf und Halsschild sowie braune Flügeldecken. Typisch sind fünf weisse Haarbüschel auf jeder Seite des Hinterleibs und zwei weitere am hinteren Ende des Körpers.
Wer einen verdächtigen Käfer entdeckt, wird gebeten, ihn möglichst einzufangen und mit einem Foto bei der kantonalen Fachstelle zu melden. So kann die weitere Ausbreitung frühzeitig erkannt und eingedämmt werden.
Auch im eigenen Garten lässt sich etwas gegen die Ausbreitung tun. Private Komposthaufen sollten abgedeckt werden, um eine versehentliche Verschleppung von Eiern und Larven mit frisch geschnittenem Grüngut zu verhindern. Die reguläre Grünabfuhr in Bremgarten b. Bern kann weiterhin genutzt werden.
Per sofort bis und mit dem 30. September 2026 ist es verboten frisches Pflanzenmaterial (Grüngut) aus der Pufferzone in das nicht abgegrenzte Gebiet herauszuführen. Vom Verbot ausgenommen ist fein gehäckseltes frisches Pflanzenmaterial (bis max. 5 cm), das beim Transport insektensicher abgedeckt ist (d.h. möglichst geschlossen oder Maschenweite max. 5 mm). Die Lagerung des aus der Pufferzone stammenden frischen Pflanzenmaterials ausserhalb des abgegrenzten Gebietes muss insektensicher erfolgen (d.h. möglichst geschlossen oder möglichst vollständig abgedeckt mit Maschenweite von max. 5 mm gelagert) und das frische Pflanzenmaterial muss innerhalb von fünf Arbeitstagen verarbeitet werden. Ebenfalls vom Verbot ausgenommen ist frisches Pflanzenmaterial das komplett geschlossen transportiert wird (z.B. in einer Pressmulde, Deckelmulde, einem Kehrichtfahrzeug oder einem vergleichbar sicheren System). Die Lagerung dieses aus der Pufferzone stammenden frischen Pflanzenmaterials ausserhalb des abgegrenzten Gebietes muss geschlossen erfolgen (z.B. in einer Halle mit Doppelter oder in einer anderen geschlossenen Anlage mit vergleichbarer Sicherheit) und das frische Pflanzenmaterial muss innerhalb von fünf Arbeitstagen verarbeitet werden.
Umfang mit invasiven Neophyten
Da auch invasive Neophyten eine Verbreitungsmöglichkeit sind, verfügt der Kanton ausserdem, dass diese nur noch über die Kehrichtsammlung entsorgt werden dürfen. Die Gemeinde Bremgarten bieten seit Längerem Neophyten-Sammelsäcke an, die bei der Bauverwaltung erhältlich sind und eine korrekte Entsorgung ermöglichen.
Weitere Informationen:
Themenseite Japankäfer Kanton Bern www.be.ch/japankaefer
Beobachtungen melden: schadorganismen@be.ch
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Bild: Erkennungshilfe Japankäfer, Fachstelle Pflanzenschutz des Kantons Tessin